IT-Nutzungsordnung
Staatliche Realschule für Knaben Neumarkt i.d.OPf.
A. Allgemeines
Die IT-Einrichtungen der Schule, mobile Endgeräte sowie der Internetzugang dienen als Lehr- und Lernmittel. Sie ermöglichen den Zugriff auf Informationen sowie die Erstellung und Veröffentlichung eigener Inhalte im Rahmen des Unterrichts. Zur Gewährleistung eines sicheren Umgangs gilt für die Nutzung der schulischen IT-Einrichtungen diese Ordnung.
Diese Nutzungsordnung gilt für die Nutzung:
- der schuleigenen Computer und mobilen Endgeräte (insbesondere iPads aus dem iPad-Koffer),
- des Schulnetzwerks und des Internetzugangs,
- der schulischen Cloud- und Online-Dienste sowie der Kommunikationsplattformen Schulmanager und MS Teams,
- von schülereigenen Geräten, die sich im Privatbesitz befinden.
Eine private Nutzung der schulischen IT-Einrichtungen ist nicht gestattet. Auf die rechnergestützte Schulverwaltung findet diese Nutzungsordnung keine Anwendung.
B. Regeln für jede Nutzung
1. Schutz der Geräte und Haftung
Die Bedienung der Hard- und Software hat nach Anweisung der Lehrkräfte zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der Aufsicht zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Bei Minderjährigen hängt die Verantwortlichkeit von der erforderlichen Einsichtsfähigkeit ab (§ 828 BGB). Essen und Trinken sind während der Nutzung untersagt.
2. Anmeldung und Benutzerkonten
Zur Nutzung ist eine individuelle Anmeldung erforderlich. Benutzername und Passwort sind vertraulich zu behandeln; eine Weitergabe oder die Nutzung fremder Konten ist verboten. Nach der Nutzung muss sich der Schüler abmelden. Für Handlungen unter dem eigenen Konto ist der jeweilige Schüler verantwortlich.
3. Eingriffe in Hard- und Software / Nutzung iPad-Koffer
Veränderungen an der Installation oder Konfiguration sind untersagt. Beim Einsatz von iPads aus dem iPad-Koffer ist der Schüler für die Vollständigkeit des Zubehörs (z. B. Hülle, Stift) verantwortlich. Nach Unterrichtsende sind die Geräte ordnungsgemäß in den Koffer zurückzulegen und an die Ladestation anzuschließen. Fremdgeräte (USB-Sticks, eigene Notebooks) dürfen nur mit Erlaubnis angeschlossen bzw. verwendet werden.
4. Verbotene Nutzungen und Kamera-Regelung
Untersagt sind insbesondere:
- Aufruf oder Verbreitung pornographischer, gewaltverherrlichender, rassistischer oder diskriminierender Inhalte.
- Nutzung von Filesharing-Diensten.
- Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen.
Wichtig: Unbefugte Foto- und Videoaufnahmen sowie deren Verbreitung sind streng untersagt. Die Kamerafunktion darf nur zu unterrichtlichen Zwecken nach expliziter Freigabe durch die Lehrkraft genutzt werden. Wer unbeabsichtigt auf unzulässige Inhalte stößt, schließt die Anwendung sofort und informiert eine Lehrkraft.
5. Kommunikation über den Schulmanager
Der Schulmanager ist der primäre Kanal für den Informationsaustausch zwischen Schule und Eltern. Informationen der Schulleitung oder der Lehrkräfte gelten über diesen Weg als zugestellt. Die Schüler haben den Schulmanager im Rahmen der unterrichtlichen Erfordernisse regelmäßig zu nutzen.
6. Kommunikation über MS Teams
MS Teams ist der primäre Kanal für den Informationsaustausch zwischen Schule und Schülern. Informationen der Schulleitung oder der Lehrkräfte gelten über diesen Weg als zugestellt. Die Schüler haben MS Teams im Rahmen der unterrichtlichen Erfordernisse regelmäßig zu nutzen.
C. Protokollierung und Datenschutz
Zur Gewährleistung des sicheren Betriebs und zur Wahrnehmung der Aufsichtspflicht protokolliert die Schule technische Zugriffsdaten (Benutzerkennung, Zeitpunkt, Dienst, Datenmenge). Eine inhaltliche Kontrolle der Kommunikation findet nicht statt. Die Daten werden nur stichprobenartig oder bei Missbrauchsverdacht durch die Schulleitung eingesehen. Sie werden in der Regel nach einem Monat, spätestens nach sechs Monaten gelöscht.
D. Zuständigkeiten
- Schulleitung: Verantwortlich für den Erlass der Ordnung und die Gesamtverantwortung der Aufsicht sowie der Schulhomepage.
- Systembetreuer: Verantwortlich für den technischen Betrieb, die Sicherheit und die Benutzerverwaltung.
- Webmaster: Setzt die technischen Vorgaben der Schulleitung für den Webauftritt um.
- Lehrkräfte: Verantwortlich für die Aufsicht während des Unterrichts.
E. Ergänzende Nutzungsordnung für schülereigene iPads
Für iPads, die sich im Privatbesitz der Schüler bzw. Eltern befinden und im Unterricht eingesetzt werden, gelten zusätzlich folgende Regeln:
- Von der Schule zur Verfügung gestellte Softwarelizenzen bleiben Eigentum der Knabenrealschule Neumarkt. Die Software wird nur im schulischen Zusammenhang genutzt und nach Beendigung der Schulzeit vom Gerät entfernt.
- Der Schüler achtet die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Datenschutz: kein Ausspähen fremder Daten, keine bewusste Störung des Netzwerkes. Der Internetzugang wird zur Überprüfbarkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben aufgezeichnet. (Vgl. Punkt C.)
- Das iPad ist einsatzbereit und mit aufgeladenem Akku zum Unterricht mitzubringen. In den Pausen sollte das Gerät im Schließfach eingeschlossen werden.
- Die Nutzung erfolgt nur, wenn es für den Unterricht notwendig ist und im direkten Zusammenhang mit unterrichtlichen Tätigkeiten steht.
- Für die Sicherung unterrichtsrelevanter Daten ist der Schüler selbst verantwortlich. Hierzu stellt die Schule MS 365 mit 1 TB Cloud-Speicher (OneDrive) zur Verfügung. Datenverlust geht zu Lasten des Schülers.
- Das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild sind strikt zu beachten. Materialien von Mitschülern sind geschützt und dürfen ohne Vereinbarung weder kopiert, verändert noch gelöscht werden. Bild- und Tonaufnahmen sowie deren Veröffentlichung bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.
- Missbräuchliche Nutzung (z. B. Spielen, illegale Webseiten, Filesharing, Kopieren von Hausaufgaben) führt zu Ordnungsmaßnahmen. Verstöße können zum Entzug des Netzwerkzuganges und zum Verbot der iPad-Nutzung in der Schule führen.
- Die Schule übernimmt bei Diebstahl keine Haftung. Zur Sicherung sollte ein Schließfach genutzt werden. Der Abschluss einer Elektronikversicherung wird empfohlen.
- In der digitalen Kommunikation ist auf einen respektvollen Umgang mit Mitschülern und Lehrkräften zu achten (keine Hassrede, Gerüchte etc.).
F. Schlussbestimmungen
Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der Hausordnung. Zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Belehrung der Schüler statt, die im Klassenbuch dokumentiert wird.
Verstöße können den Entzug der Nutzungsberechtigung, schulische Ordnungsmaßnahmen sowie zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
